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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) von Symbiosis Surf GmbH

Besten Dank für Dein Vertrauen. Symbiosis (nachfolgend SY genannt) ist ein Surfreiseveranstalter mit Sitz in 3812 Wilderswil. Die AGB gelten für alle Leistungen die SY auf seiner Webseite anbietet.

 

1. Der Abschluss des Vertrages

Sie können Ihre Veranstaltung/Reise persönlich, telefonisch, schriftlich oder elektronisch (online) buchen. Der Vertrag kommt durch Annahme in Form unserer Bestätigung/Rechnung zustande, die wir Ihnen unverzüglich nach Vertragsabschluss zusenden. Auf diesem Vertrag sind die vorliegenden AGB anwendbar. Es liegt es in der Verantwortung des Kunden, nach Erhalt der Rechnung/Bestätigung alle Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Unstimmigkeiten müssen umgehend an SY gemeldet werden. Folgekosten, die durch eine Unterlassung der Meldung entstehen, gehen zulasten des Kunden.

 

2. Informationen und Preise auf der Webseite

SY aktualisiert die Preise und Informationen stets nach bestem Wissen und Gewissen. Trotzdem können Fehler nicht zu 100% ausgeschlossen werden. Massgeblich ist der Preis auf der Buchungsbestätigung bzw. Rechnung.

 

3. Zahlungsbedingungen

Eine Anzahlung wird nicht erhoben. Die Rechnung ist, bis spätestens 30 Tage vor Anreise, ohne Zahlungsaufforderung zu begleichen. Bei Buchungen innert 30 Tagen ist die Rechnung direkt nach Erhalt zu begleichen.

 

4. Leistungen

4.1 Für die vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen auf unserer Webseite, sowie die Angaben in der Auftragsbestätigung verbindlich. Bei der Bestimmung des Umfangs und der Ordnungsmäßigkeit der einzelnen Leistungen sind stets die Ortsüblichkeit und eventuell besondere Gegebenheiten am betreffenden Zielort zu berücksichtigen. 

4.2 Unsere Mitarbeiter sind nicht bevollmächtigt mündliche Nebenabreden in unserem Namen zu treffen.

4.3 Die gebuchten Leistungen sind nur an den auf der Rechnung/Bestätigung aufgeführten Daten gültig.

 

5. Leistungsänderungen

5.1 Abweichungen oder Änderungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Abweichungen oder Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

5.2 Wir verpflichten uns, Sie über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen, sofern uns dies möglich ist und die Änderung nicht lediglich geringfügig ist.

 

6. Umbuchungen und Annullationen

Bei einer Umbuchung oder Annullation bis zu 31 Tagen vor Anreise wird eine Bearbeitungsgebühr von 60 CHF / 55 EUR erhoben. 

 

7. Rücktritt durch den Kunden

Bei einem Rücktritt gelten für den Kunden folgende Anullationsgebühren:

bis 4 Wochen vor Reisebeginn 25% des Gesamtrechnungsbetrages 

bis 2 Wochen vor Reisebeginn sind 50% des Gesamtrechnungsbetrages

bis 1 Woche vor Reisebeginn sind 70% des Gesamtrechnungsbetrages

ab 6 Tage vor Reisebeginn sind 100% des Gesamtrechnungsbetrages

 

8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Leistungen (z.B. aufgrund Abbruch, Änderung, Verletzung etc. der Reise) nicht in Anspruch, so behalten

wir den Anspruch auf den Preis. Es liegt in unserem Ermessen, für einzeln ausgefallene Leistungen Gutscheine zu vergeben. Der Kunde hat jedoch keinen Anspruch auf Rückerstattung des Preises.

 

9. Rücktritt und Kündigung durch SY

Wir können den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnungen nachhaltig stört, oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Ist ein Teilnehmer den Anforderungen einer Unternehmung aufgrund der Fehleinschätzung seiner Leistungsfähigkeit nicht gewachsen, gilt Gleiches. Kündigen wir, so behalten wir auch den Anspruch auf den Preis.

 

10. Kündigung infolge höherer Gewalt

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie, als auch wir den Vertrag kündigen. Bei Kündigung vor Reisebeginn aus vorgenannten Gründen erhalten Sie den gezahlten Preis, abzüglich der unter Punkt 5 aufgeführten Bearbeitungsgebühr, unverzüglich zurück. Ein weiterer Anspruch besteht nicht. Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Reise, kann der Vertrag von beiden Seiten gekündigt werden. 9 Haftung, Haftungsbeschränkung, Haftungsausschluss

 

11. Programmänderungen

SY behält sich auch im Interesse vom Kunden vor, das Reiseprogramm oder vereinbarte Leistungen zu ändern, falls unvorhergesehene Umstände dies erfordern. Wir bemühen uns eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.

 

12. Haftung, Haftungsbeschränkung, Haftungsausschluss

12.1 Wir erbringen die vertraglich vereinbarten Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, haben wir nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von uns selbst und von unseren Erfüllungsgehilfen zu vertreten.

12.1.1 Die Teilnahme an unseren Reisen, die mit besonderen Risiken verbunden sind (Surfen, Auto- und Bootsfahrten) erfolgt auf eigene Gefahr. Wir haften insoweit nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit

12.2 Wir beschränken unsere Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, gleich aus welchem Rechtsgrund insbesondere auch aus Verschulden bei Vertragsabschluss, positiver Vertragsverletzung, Verzug, Unmöglichkeit erlaubten Handlung und Gefährdungshaftung auf den dreifachen Reisepreis.

12.2.1 Soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder 

12.2.2 soweit wir für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

12.3 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, oder ganz ausgeschlossen ist, so können auch wir uns dem Kunden gegenüber hierauf berufen.

12.4 SY haftet nicht, falls die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages zurückzuführen ist auf höhere Gewalt oder ein Ereignis, welches SY trotz aller Sorgfalt nicht vorhersagen konnte. Z.B. Streiks, Unruhen, Witterungsverhältnisse, Umweltereignisse, behördliche Massnahmen, Verspätungen von Dritten u.s.w.

12.5. Alle Teilnehmer tragen die Verantwortung eine Reise auszuwählen, welche ihrem Gesundheitszustand und persönlichen physischen Fähigkeiten entsprechen. SY macht darauf aufmerksam, dass Abenteuerreisen, insbesondere Surfreisen, mit erhöhtem Risiko verbunden sind, dies kann sein: Unfälle, welche zu Verletzungen, Behinderungen oder gar zum Tode führen können. SY lehnt jegliche Haftung ab. Alle Teilnehmer tragen selber die Verantwortung und jegliche Kosten für Unfall, Todesfall oder Schaden an sich oder Drittperson.

 

13. Mitwirkungspflicht

Sie sind verpflichtet bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahm

en der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich uns vor Ort bzw. unserem Campmanager zur Kenntnis zu geben. Wir bzw. Campmanager/Guides werden für Abhilfe sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlassen Sie schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. 

 

14. Gewährleistung, Verjährung

Die Gewährleistungsrechte einschließlich der Fristen Ihrer Geltendmachung, sowie die Verjährung bestimmen sich ausschließlich nach den Vorschriften des Vertrages. Weitergehende Rechte des Kunden sind, soweit zulässig, ausgeschlossen. 

 

15. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

Der Kunde ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten. 

 

16. Datenschutz

16.1 Ihre Daten: SY benötigt von den Kunden und den Mitreisenden verschiedene Daten (wie Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer usw.) zur korrekten Vertragsabwicklung. SY untersteht dem schweizerischen Datenschutzgesetz. SY ist verpflichtet, die Kundendaten sicher aufzubewahren und speichert sie in der Schweiz ab. 

16.2 Durchsetzen von Rechten: SY behält sich das Recht vor, die Daten von Kunden an Behörden und Dritte zur Durchsetzung der berechtigten Interessen von SY weiterzuleiten. Gleiches gilt bei Verdacht auf eine Straftat.

 

17. Gerichtsstand

17.1 Auf sämtliche Streitigkeiten im Verhältnis zwischen Kunden und SY ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.

17.2 Für Klagen des Veranstalters gegen den Kunden gilt: Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen,

die nach Abschluss des Vertrages Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist unser Sitz.

 

Dezember 2010 / Symbiosis Surfreisen GmbH

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